TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Der internationale Orgelwettbewerb Dudelange ist ein offener Wettbewerb ohne Vorauswahl.

ALTERSGRENZE

Zugelassen sind Kandidaten, die nach dem 1. September 1990 geboren sind, also unter 35 Jahren.

MAXIMALE ZUGELASSENE TEILNEHMERZAHL

35 Kandidaten

Zugelassen werden die ersten 40 Kandidat*innen, die ihre vom Einschreibebüro als vollständig angenommene Einschreibung (einschließlich bezahlter Einschreibegebühr) eingeschickt haben.

Ein auf Webseite installierter Zähler informiert über die Anzahl der eingegangenen Einschreibungen.

ANMELDUNG

Anmeldeschluss: 15. Juli 2025

Anmeldungen müssen obligatorisch durch Ausfüllen des Online-Anmeldeformulars

Bei Problemen und Fragen kann eine Email an organcompetition-2025-dudelange(at)posteo.lu

Die Einschreibegebühr beträgt 100 EUR. Sie berechtigt auch zur aktiven Teilnahme an einem Meisterkurs. Der Betrag ist auf folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber: Festival International de Musique d’Orgue Dudelange (FIMOD)
IBAN Bankkonto: LU10 0020 1593 5049 5000
BIC Bankcode: BILLLULL
Vermerk: Orgelwettbewerb 2025

Die Einschreibegebühr wird nicht zurückerstattet, außer bei Absage oder Terminverschiebung des Wettbewerbs.

 

 

ALLGEMEINES REGLEMENT

  1. Probezeiten für die Qualifikationsrunde werden den Teilnehmenden vom Einschreibebüro bei der Bestätigung der Einschreibung mitgeteilt. Sonderwünsche bitte bei der Anmeldung vermerken.
  2. Die Reihenfolge, in der die Teilnehmenden zu den Proben und Auftritten in der Halbfinalrunde und Finalrunde antreten, bestimmt vor jeder Runde das Los.
  3. Die Anonymität der Teilnehmenden gegenüber der Jury bleibt in allen Runden gewährt.
  4. Solange sich ein(e) Kandidat(in) im Wettbewerb befindet, sind Kontakte zwischen Teilnehmenden und deren Assistent/Assistentin und der Jury oder Jurymitgliedern nicht erlaubt.
  5. Bei Probe und Vortrag wird maximal ein(e) Assistent(in) zum Umblättern der Partitur und zur Bedienung des Setzers zugelassen. Der Assistent/die Assistentin darf die Registrierung nicht vornehmen; die Auswahl der Register ist Bestandteil des Vortrags der Kanditinnen und Kandidaten. Vor der Probe zur ersten Runde wird seitens des Veranstalters eine Hilfe zur Bedienung des Setzers gegeben.
  6. Die Entscheidungen der Jury werden in nicht-öffentlichen Sitzungen getroffen, sind endgültig und unanfechtbar.
  7. Die Jury kann auf Zuerkennungen von Preisen verzichten, einen Preis teilen oder Sonderpreise vergeben.
  8. Der Veranstalter kann den Wettbewerb absagen, falls nach Meinung der Jury nicht genügend Kandidaturen vorliegen oder aus Gründen höherer Gewalt der Wettbewerb nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird die Einschreibegebühr rückerstattet.
  9. Die Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten tragen die Teilnehmenden selbst.
  10. Alle Teilnehmende müssen vor dem 15. Juli 2025 eine elektronische Kopie aller Partituren der Halbfinal- und Finalrunde als PDF-Datei einreichen. Sie dürfen außer Fingersätzen keine persönlichen Anmerkungen enthalten.
  11. Die Vorträge aller Runden sind öffentlich.
  12. Aufzeichnungen jeder Art sind während der Vorträge untersagt.
  13. Einzig der Medienpartner des Veranstalaters, das Radio Opus 100,7 darf die Finalrunde aufnehmen.
  14. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  15. Mit der Anmeldung erkennt jede(r) Wettbewerbsteilnehmende die Bedingungen dieses Reglements an.
  16. Änderungen vorbehalten.

 

 

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